Brief an die Ständigen Vertreter der Mitglieds- und Beobachterstaaten des UN-Menschenrechtsrats

Wir begrüssen und unterstützen voll und ganz diese Initiative, um die Erkenntnis der Vertreter der Mitglieds- und Beobachterstaaten des UN-Menschenrechtsrates über das Ausmass der schweren Menschenrechtsverletzungen zu schärfen, die in Belarus geschehen und sich in diesen Tagen noch verschlimmern. Die beispiellosen Repressionen gegen friedliche Demonstranten, Journalisten, Anwälte, Menschenrechtsverteidiger und viele andere Vertreter der Zivilgesellschaft und ihre Familien erfordert in der Tat eine starke und eindeutige internationale Reaktion.

Die Menschenrechtssituation in Belarus, Solidarität und Hilfe für die zahlreichen Opfer der Repressionen sowie die Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft und den Initiativen stehen von Anfang an im Mittelpunkt unserer Tätigkeit. Wir freuen uns daher, diesen Brief unterzeichnen zu dürfen und hoffen, dass unsere gemeinsame Stimme auf dem internationalen Niveau gehört wird.

Wir bedanken uns bei allen Vereinen und Menschenrechtsorganisationen, die an der Vorbereitung und Verbreitung dieses gemeinsamen Briefes beteiligt waren.

Ihre Exzellenz,

Wir, die unterzeichnenden Vereine und Menschenrechtsorganisationen, rufen den Menschenrechtsrat auf, einen neuen Mechanismus zu schaffen, der den Prozess der Rechenschaftspflicht für Menschenrechtsverletzungen in Belarus unterstützt.

Die Menschenrechtssituation in Belarus hat sich im Februar 2021 weiter verschlechtert. Diese Verschärfung ist im Zusammenhang mit den schweren Menschenrechtsverletzungen zu sehen, welche die Behörden im Vorfeld der Präsidentschaftswahlen 2020 und in der Zeit danach begangen haben, und dafür keine Rechenschaft abgelegt wurde; sowie im Zusammenhang mit dem Bericht der Hohen Kommissarin bei der 46. Sitzung des Menschenrechtsrats, in dem auf „lang anhaltende, chronische Muster von systematischen Verstößen und Straflosigkeit“ hingewiesen wird. Diese alarmierende neue Situation erfordert Maßnahmen des Rates, um einen neuen Mechanismus für Belarus einzurichten.

Weitere Verschlechterung der Menschenrechtslage im Februar

Der Bericht der Hohen Kommissarin beschreibt „eine Menschenrechtskrise von dem in Belarus noch nie dagewesenen Ausmaß“. Die Behörden begehen weiterhin weitreichende Menschenrechtsverletzungen, auch gegen Personen, die an öffentlichen Protesten teilgenommen, sich für die Notwendigkeit von Neuwahlen ausgesprochen oder diejenigen unterstützt haben, die auf einen Wandel hinweisen. Sie richten sich gegen Menschenrechtsverteidiger, Journalisten, Zeugen polizeilicher Übergriffe, Künstler, Gewerkschafter, Rechtsanwälte, Studenten und andere Aktivisten. Die belarussischen Behörden begegnen der internationalen Verurteilung mit weiteren Angriffen gegen ihre eigenen Bürger.

Die Entwicklungen der letzten Wochen kennzeichnen eine deutliche Eskalation. Dazu gehörten Razzien bei einigen der angesehensten unabhängigen zivilgesellschaftlichen Organisationen des Landes. Am 16. Februar 2021 führte die Polizei eine Durchsuchung der Zentrale des Belarussischen Journalistenverbandes und der beiden Minsker Büros des Menschenrechtszentrums Viasna sowie des Büros von Viasna in Mahilioŭ durch. Die Polizei durchsuchte auch das zentrale Büro der unabhängigen belarussischen Radio- und Elektronikindustriearbeiter-Gewerkschaft (REP).

Die Behörden führten auch Durchsuchungen in den Wohnungen und Büros von mehr als 40 Menschenrechtsverteidigern, Journalisten und ihren Angehörigen in Mahilioŭ, Brest, Viciebsk, Homieĺ, Mazyr, Rečyca, Baranavičy und anderen Städten durch. Es gab Berichte über exzessive Anwendung von Polizeigewalt gegen Einzelpersonen, während die Polizei Telefone, Computer, Geld, Kreditkarten und sogar Tablets und Geld von Kindern beschlagnahmte. In den meisten Fällen sind die Razzien und Durchsuchungen Teil einer strafrechtlichen Untersuchung, bei der die Regierung die legitime Arbeit von Journalisten und Menschenrechtsverteidigern fälschlicherweise mit der Finanzierung von Massenprotesten gleichsetzt.

In den letzten Wochen wurden auch Journalisten auf breiter Front ins Visier genommen. Zwei Journalistinnen, Katsyaryna Bakhvalava und Darya Chultsova, wurden am 18. Februar zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt, weil sie nichts anderes getan hatten, als friedliche Demonstrationen im November zu dokumentieren.

Sie gehören zu den vielen Menschen, die nach ungerechtfertigten Verfahren zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt wurden, nur weil sie friedlich von ihren Menschenrechten Gebrauch gemacht haben. Vielen anderen droht eine strafrechtliche Verfolgung, und es gibt zahlreiche Berichte über Verletzungen der Inhaftiertenrechte.

Dazu gehört, dass sie unter Androhung von Covid in kalten, beengten und unhygienischen Verhältnissen gehalten werden, während zur selben Zeit wegen Covid der Empfang von Paketen aus der Außenwelt verboten wird.

Die Bewegungsfreiheit ist stark eingeschränkt, medizinische Behandlung wird häufig verweigert und der Zugang zu grundlegender Hygiene ist eingeschränkt, auch für menstruierende Frauen.

Verachtung für die Vereinten Nationen

Gegen das Büro für die Behindertenrechte (Office for the Rights of Persons with Disabilities, ORPD), eine unabhängige Gruppe, wird unter dem Vorwurf der Finanzkriminalität ermittelt. Ihr Direktor steht im Rahmen der Ermittlungen unter Hausarrest und ein Anwalt, der mit der Gruppe zusammengearbeitet hat, befindet sich in Untersuchungshaft. In Wirklichkeit scheint diese Untersuchung eine Rache für die legitime Menschenrechtsarbeit der Gruppe zu sein, einschließlich ihrer Zusammenarbeit mit dem Büro der Vereinten Nationen in Minsk. Das ORPD ist ein enger Partner des UN-Büros und hatte nichts anderes getan, als seine Arbeit in gutem Glauben unter den Vorgaben dieser Partnerschaft auszuführen.

Gleichzeitig setzen die belarussischen Behörden ihre hartnäckige Nicht-Kooperation mit den UN-Sonderverfahren und den mandatierten Berichtsmechanismen fort. Dem Sonderbeauftragten für Belarus wird weiterhin die Möglichkeit verweigert, direkt mit den Behörden zu sprechen oder in das Land zu reisen.

Der Bericht der Hohen Kommissarin beschreibt mehr als ein Jahrzehnt der Nichteinhaltung an verschiedenen Menschenrechtsmechanismen der Vereinten Nationen seitens Belarus, einschließlich kritischen Empfehlungen der UN-Vertragsorgane. Fast alle Empfehlungen des allerersten Berichts des UN-Sonderbeauftragten zur Menschenrechtslage in Belarus beim Menschenrechtsrat im Jahr 2013 (A/HRC/23/52) bleiben unerfüllt und sind daher auch heute noch relevant.

Das Mandat des UN-Sonderbeauftragten bleibt ein wesentlicher Mechanismus für die langfristige Überwachung der Situation in Belarus. Der Menschenrechtsrat muss jedoch seine Reaktion verstärken, um den gegenwärtigen Anforderungen der Krise gerecht zu werden, insbesondere um die Rechenschaftspflicht sicherzustellen. Es gibt keine Anzeichen dafür, dass die Regierung von Belarus beabsichtigt, die wiederholten Empfehlungen der Hohen Kommissarin, der Sonderverfahren und anderer Menschenrechtsmechanismen an Belarus zu erfüllen, um die Rechenschaftspflicht für die Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit den Präsidentschaftswahlen sicherzustellen.

Belarus ist kein Mitglied eines regionalen Menschenrechtsgremiums wie des Europarats, das dazu hätte beitragen können, Wege zur Rechenschaftspflicht zu schaffen. Daher ist es wichtig, dass der Menschenrechtsrat als das wichtigste internationale Menschenrechtsgremium seine Führungsrolle zeigt, um ein Verfahren der Rechenschaftspflicht durch die Schaffung eines neuen Mechanismus zu erleichtern, der dazu führen kann Täter zu identifizieren und zur Rechenschaft zu ziehen. Dieser  Mechanismus sollte die folgenden Komponenten haben:

Ein Mandat, um Menschenrechtsverletzungen zu erfassen, festzuhalten und zu analysieren und, wenn möglich, die Verantwortlichen zu identifizieren;

Ein Mandat zur Entwicklung von Leitlinien und Empfehlungen für den Zugang zur Justiz und die Rechenschaftspflicht bei Menschenrechtsverletzungen;

Ergänzung bestehender regionaler und von der Zivilgesellschaft geführter Initiativen zur Dokumentation von schweren Menschenrechtsverletzungen.

Wir danken Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und würden es begrüßen, wenn wir Ihnen weitere Informationen über die Menschenrechtslage in Belarus zukommen lassen dürften.

Genehmigen Sie, Exzellenz, den Ausdruck unserer vorzüglichsten Hochachtung, unterzeichnet:

Amnesty International

Artikel 19

ZivilrechtlerInnen

FIDH – Internationale Föderation für Menschenrechte

Human Rights House Stiftung

Human Rights Watch

International Bar Association’s Human Rights Institute (IBAHRI)

Internationale Juristenkommission (ICJ)

RAZAM.CH (schweizerisch-belarussischer Verein)