Menschenrechte in Belarus: was während der UNO-Tagungen tatsächlich diskutiert wurde

Am 3. November berichtete eine Reihe von Massenmedien über das Treffen der Arbeitsgruppe Universal Periodic Review, in denen die Diskussion des Berichts von Belarus als Unterstützung des gegenwärtigen Regimes durch den Menschenrechtsrat dargestellt wurde. Fast alle Ausgaben verwendeten als Primärquelle einen Text, der von UN Watch, einer Nichtregierungsorganisation, die für ihre äusserst kritische Haltung zur Arbeit der UNO bekannt ist, veröffentlicht wurde. Es war UN Watch, die den umstrittenen Satz publizierte, der sich im Anschluss über das Internet verbreitete: „51 von 92 Ländern schätzten die Leistungen von Belarus auf dem Gebiet der Menschenrechte hoch ein“. Diese einseitige Beurteilung verzerrt ernsthaft den Sinn und den Inhalt der Ereignisse vom 2. November in Genf.

Die Universal Periodic Review (UPR) ist ein Mechanismus der Zusammenarbeit, durch den die Menschenrechtsstandards und -praktiken der Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen überprüft werden. Es ist der erste institutionelle Prozess im Bereich der Menschenrechte der UNO-Menschenrechte, der universell ist, d.h., dass alle Staaten verpflichtet sind, den Prozess nacheinander und gleichberechtigt zu durchlaufen. Die UPR nahm 2008 ihre Arbeit auf.

Die Revision des Menschenrechtsberichts von Belarus fand am 2. November am UNO-Hauptsitz in Genf im Rahmen der 36. Sitzung der Arbeitsgruppe UPR statt. Dies ist bereits der dritte Bericht von Belarus dieser Art – die ersten beiden Zyklen der Revision fanden 2010 und 2015 statt. Es ist wichtig darauf hinzuweisen, dass die Revision des Berichts über Belarus planmässig durchgeführt wird; während der offiziellen Diskussion ist die Aufmerksamkeit auf die Umsetzung der Empfehlungen seit der letzten Überprüfung und nicht auf die aktuelle Situation gerichtet. In der Tat hat die Regierung von Belarus zwischen 2016 und 2019 bei der Umsetzung einiger der Empfehlungen bedeutende Fortschritte gemacht, wie viele Teilnehmer des Treffens betonten und somit deutlich machten, dass diese Entwicklung von der Weltgemeinschaft begrüsst wird. So wurde die Delegation von Belarus zur Ratifizierung der Konvention über die Menschenrechte mit Behinderungen (2015), zur Annahme des ersten Nationalen Menschenrechtsplans (2016-2019) und zur Bereitschaft, mehrere thematische UNO-Sonderberichterstatter zu einem Besuch einzuladen, gratuliert.

Trotz der Tatsache, dass aktuelle Ereignisse nicht der Gegenstand der Diskussion waren, hielt es fast die Hälfte aller Dialogteilnehmer gleichzeitig für nötig, sich zu den Ereignissen der letzten Monate zu äussern und verurteilte kategorisch solche eklatanten Menschenrechtsverletzungen wie die unverhältnismässige Anwendung von Gewalt gegen Demonstranten, willkürliche Verhaftungen, Folter und Misshandlungen in Gefängnissen, die Unterdrückung der Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit sowie die Unterdrückung der Meinungsfreiheit.

Es ist wichtig zu betonen, dass der Menschenrechtsrat keine Bewertung der Leistungen von Belarus abgegeben hat. Die Universal Periodic Review, die am 2. November stattfand, ist nur einer der Mechanismen dieses Rates. Der Menschenrechtsrat besteht aus 47 Ländern, aber an der Diskussion der UPR-Berichte nehmen alle UNO-Mitgliedsstaaten teil, nicht nur die Mitglieder des Menschenrechtsrats. Der Menschenrechtsrat als UNO-Organ berücksichtigt den Bericht von Belarus nicht und ist nicht befugt, die Lage im Land zu beurteilen. Nur einzelne Mitgliedsstaaten, d.h. jeder der 193 Mitgliedsstaaten der UNO, nicht aber die Organisation selbst oder ihre Organe, können während der UPR Kommentare abgeben, Fragen stellen und, was am wichtigsten ist, Empfehlungen aussprechen.

Während der Diskussion über den Bericht von Belarus ergriffen 92 Staaten das Wort. Gleichzeitig wurde ein hohes Mass an Beteiligung nicht nur der osteuropäischen und westlichen Länder festgestellt, die traditionell das Wort ergreifen, sondern auch einer grossen Zahl asiatischer Staaten (29 Länder, d.h. fast ein Drittel aller Redner) sowie lateinamerikanischer und afrikanischer Länder, von denen viele eine profunde Kenntnis von und negative Haltung gegenüber den Geschehnissen in Belarus zeigten.

Die absolute Mehrheit der Delegationen äusserte sich in unterschiedlichem Ausmass mit konstruktiver Kritik oder konstruktiven Empfehlungen. Es ist schwierig, vollständig zu beurteilen, woher die Zahl der „51 Länder, die Belarus unterstützten“ stammt. UN Watch mag jene Delegationen gezählt haben, die ihre Erklärungen traditionell mit Worten der Unterstützung in Richtung des Länderberichterstatters begannen, was eine etablierte diplomatische Praxis ist, die Anerkennung der positiven Tatsache der Zustimmung des Staates zur Teilnahme an dem Prozess, die Bereitschaft, zuzuhören und die Empfehlungen anderer Länder zu berücksichtigen. Die meisten Teilnehmer beginnen jedoch mit einer weichen und positiven Note und enden mit spezifischen Empfehlungen. So hinderte zum Beispiel der Satz „Wir danken Belarus für die Beteiligung an der Förderung der Ziele der nachhaltigen Entwicklung“, wie der Vertreter der Niederlande zu Beginn der Erklärung sagte, die Delegation nicht daran, eine sehr konkrete Empfehlung auszusprechen „in das Strafgesetzbuch einen Artikel aufzunehmen, der die Verantwortung für alle Formen der Folter vorsieht“.

Während viele der abgegebenen Empfehlungen sich auf die Entwicklungen der letzten Monate bezogen (Abschaffung von Einschüchterungen, Schikanen, willkürlichen Verhaftungen und unverhältnismässiger Gewaltanwendung, Freilassung aller politischen Gefangenen, Untersuchung von Vorwürfen von Misshandlungen und Folter durch staatliche Akteure, Aufnahme eines echten Dialogs mit der Zivilgesellschaft), waren andere Empfehlungen allgemeinerer Natur (Abschaffung der Todesstrafe, Probleme der häuslichen Gewalt, Einrichtung einer nationalen Menschenrechtsinstitution nach den Pariser Prinzipien, Erlaubnis zur Durchführung eines offiziellen Besuchs des UNO-Sonderberichterstatter für die Lage der Menschenrechte in Belarus).

Es sind die Empfehlungen, die im UPR-Prozess am wichtigsten sind. Alle Empfehlungen der am Dialog teilnehmenden Länder werden von der UPR-Arbeitsgruppe aufgezeichnet, die anschliessend den Bericht veröffentlicht. Das berichterstattende Land kann nach eigenem Ermessen bestimmte Empfehlungen akzeptieren.

Es ist festzuhalten, dass selbst gebilligte Empfehlungen für die betrachteten Staaten nicht rechtsverbindlich sind. Die UPR geht jedoch davon aus, dass sich die Staaten freiwillig verpflichten, den Empfehlungen ihrer Wahl zu folgen. In der Regel wird sich jedes Land bereit erklären, etwa zwei Drittel aller Empfehlungen umzusetzen. Vertreter der Regierung von Belarus werden am 6. November 2020 zu den Empfehlungen Stellung nehmen, die während der Überprüfung abgegeben wurden.

Update

Am 6. November wurde im UNO-Hauptquartier in Genf das Ergebnisdokument der Universal Periodic Review (UPR)-Arbeitsgruppe zu Belarus mit einer Zusammenfassung der Überprüfungsfortschritte vorgestellt. Die endgültige Version dieses Dokuments wird am 20. November 2020 verfügbar sein.

Während des dritten UPR-Zyklus zu Belarus formulierten Vertreter von 92 Staaten 266 Empfehlungen zur Verbesserung der Menschenrechtssituation im Land. Die belarussische Delegation, die nach der Vorstellung des Ergebnisdokuments das Wort ergriffen hatte, schätzte, dass die eingegangenen Empfehlungen etwa 100 thematische Fragen abdeckten. Wie der Ständige Vertreter von Belarus bei der UNO in Genf Juri Ambrazewitsch erklärte, „Belarus wendet sich gegen jeden Versuch, den Revisionsmechanismus zu politisieren, auch durch Empfehlungen, die für jeden souveränen Staat inakzeptabel sind und die den im Mechanismus entstandenen Dialog untergraben könnten“.

In Übereinstimmung mit der üblichen Praxis wird die Regierung von Belarus vor der nächsten Sitzung des Menschenrechtsrates (Februar-März 2021) zu allen Empfehlungen, die während der Überprüfung abgegeben wurden, Stellung nehmen.

RAZAM.CH wird die Entwicklungen verfolgen.